Weitere Fragen

Nein, dieser Aspekt wurde unter anderem in grosstechnischen Versuchen untersucht. Es zeigte sich, dass keine Nitrifikation notwendig ist. Der notwendige Reinigungseffekt der Spurenstoffelimination wird auch ohne Nitrifikation oder Denitrifikation problemlos erreicht.
Nitrifikation/Denitrifikation begünstigen aber die Spurenstoffelimination, einerseits durch einen tendenziell höheren Abbau in der biologischen Stufe, andererseits durch eine bessere Zulaufqualität zu nachgeschalteten Verfahren (z.B. Ozonung, Aktivkohle). Dadurch reduzieren sich die Betriebskosten der Spurenstoffelimination um 5 bis 10 Prozent.

Nitrifikation/Denitrifikation sind für ARA und Gewässer aber sowieso von Vorteil: die Reinigungsleistung für verschiedene Parameter (Ammonium, Nitrit, organischer Kohlenstoff) wird verbessert und der Betrieb generell stabiler. Daher wird die Nitrifikation – direkt oder indirekt – von verschiedenen Kantonen als Standard vorgeschrieben.

In diesem Fall wird empfohlen, mit der Plattform „Verfahrenstechnik Mikroverunreinigungen“ Kontakt aufzunehmen.

Bis jetzt ist keine spezielle Schulung für die jeweiligen Verfahren vorgesehen. Eine Einführung erfolgt durch den Ausrüster. Zusätzlich sind Sicherheitsfaktenblätter für den Umgang mit Ozon, Sauerstoff und PAK hier verfügbar. Ein Modul „Mikroverunreinigungen“ wurde für die Klärwärterausbildung des VSA erarbeitet (Ausbildungskurs A7), um somit das Wissen an Klärwärter weiterzugeben.

Diverse Projekte zu diesem Thema sind aktuell in Bearbeitung, um mögliche Massnahmen an der Quelle zu prüfen, die Analytik zu entwickeln und das Verständnis der Umweltrelevanz zu stärken.

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