Fragen zur Finanzierung der Massnahmen

Nein, die Erhöhung der Gebühren ist verhältnismässig, denn die Mehrkosten der Massnahmen in ARA entsprechen etwa 6% der heutigen Gesamtkosten für die Abwasserentsorgung.

Alle zentralen Kläranlagen der Schweiz bezahlen seit dem 1. Januar 2016 und beschränkt bis 2040 eine jährliche Abgabe von 9 Franken pro angeschlossenen Einwohner in einen Fonds. Davon werden 75% der Erstinvestitionen für zusätzliche Reinigungsstufen gedeckt. Nach dem Ausbau haben die ARA höhere Betriebskosten zu tragen und werden deshalb von der Abgabe befreit. In der Regel dürften die zusätzlichen Betriebskosten höher sein, als die Abwasserabgabe.

Theoretisch könnte mit einer Abgabe auf Produkte, welche problematische Stoffe enthalten, dem Verursacherprinzip gut entsprochen werden. Die genauere Analyse hat aber gezeigt, dass nur schon eine annäherungsweise Berücksichtigung der Vielzahl der möglicherweise relevanten Produkte und ihrer problematischen Inhaltsstoffe vollzugstechnisch nur mit einem unverhältnismässig hohen Aufwand realisierbar wäre. Um eine Verursachergerechtigkeit sicherzustellen, wurde daher eine gesamtschweizerische Abwasserabgabe zur Finanzierung von Massnahmen bei ARA zur Elimination von organischen Spurenstoffen eingeführt (vgl. BAFU Bericht zur Finanzierung, Botschaft GSchG).

In der Vergangenheit hat man geprüft, ob die Industriebetriebe einen direkten Beitrag leisten sollten, z.B. durch flächendeckende Ausbauten oder finanziell über eine Abgabe auf Produkte. Dies hat man verworfen aufgrund des schlechten Kosten/Nutzen Verhältnisses bzw. ungenügender Verursachergerechtigkeit. Heute leisten Industriebetriebe aber indirekt einen finanziellen Beitrag an die MV-Elimination. Wie jeder Haushalt müssen sich Industriebetriebe finanziell über die Gebühren an den Mehrkosten der MV-Elimination beteiligen, wenn gemäss VSA / OKI-Empfehlung die Abgabe anhand des bestehenden Betriebskostenteilers weiterverrechnet wird. Dies entspricht dem Solidaritätsprinzip. Grossemittenten von einzelnen MV können zudem zu einer separaten Behandlung verpflichtet werden: Gemäss geltendem Recht muss Industrieabwasser nach dem Stand der Technik behandelt werden, um Verunreinigungen der Gewässer zu vermeiden.

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